Gepäckbeschränkungen

Scharfkantige Gegenstände

Alle Messer, scharfkantigen Gegenstände oder Schneidvorrichtungen jeder Art und Länge, egal ob aus Metall oder einem anderen Material, sowie bestimmte Sportgeräte gehören in das aufgegebene Gepäck. Sie dürfen nicht mit in die Kabine genommen oder am Körper getragen werden.

Flüssigkeiten, Aerosole, Gele und Pulver

Sicherheitsvorschriften begrenzen die Menge an Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen, die im Handgepäck erlaubt sind.

Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), die Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN), hat Richtlinien festgelegt, die von immer mehr Regierungen übernommen werden. Die derzeitigen ICAO-Beschränkungen für Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die in den meisten Ländern gelten, schreiben vor, dass sie in Behältern mit einem Fassungsvermögen von 100 ml oder einem gleichwertigen Inhalt in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter verpackt sein müssen.

Bei der Sicherheitskontrolle müssen diese Plastikbeutel getrennt von anderen mitgebrachten Gegenständen vorgelegt werden.

Medikamente, Säuglingsmilch/-nahrung, bestimmte Spezialnahrung sind ausgenommen.

Einige Flughäfen erfordern zudem eine zusätzliche Sicherheitskontrolle bei Pulver in Mengen von mehr als 355 ml.

Medizinprodukte

Benötigen Sie während des Flugs medizinische Spritzen, zum Beispiel für Insulin, müssen Sie ein Attest über diesen medizinischen Bedarf vorlegen und sicherstellen, dass das Material fachgerecht verpackt und gekennzeichnet ist. Ist dies nicht der Fall, können die Medikamente bei der Sicherheitskontrolle abgenommen werden.

Mobile Elektronikgeräte

Wir empfehlen den Transport aller Ihrer mobilen Elektronikgeräte im Handgepäck. Laptops, Tablets und Handys müssen bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden, damit sie zusätzlich kontrolliert werden können.

Reisen Sie mit Ersatzakkus, elektronischen Zigaretten/Verdampfern oder Ersatznetzteilen (Powerbanks), müssen diese immer im Handgepäck und nicht im aufgegegebenen Gepäck transportiert werden. Alle Ersatzakkus müssen einzeln verpackt sein, um einen Kurzschluss zu vermeiden.

Verstauung Ihres Handgepäcks

Aus Sicherheitsgründen muss sämtliches Gepäck in der Kabine möglichst bald, nachdem Sie das Flugzeug betreten haben, verstaut werden.

Sie können Taschen vor sich unter dem Sitz oder in den Gepäckablagen über dem Sitz verstauen. Sitzen Sie an einem Notausgang oder vor Ihnen befindet sich kein Sitzplatz, müssen Sie all Ihre Gegenstände in den Gepäckablagen für den Sitzen verstauen.

In einem Notfall lassen Sie Ihr Handgepäck sicher verstaut zurück und folgen den Anweisungen des Kabinenpersonals.

Beaufsichtigung Ihres Handgepäcks

Um einen Sicherheitsalarm zu vermeiden, lassen Sie Ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt, während Sie sich in den Flughafenterminals oder in ihrer Umgebung bewegen. Ein Schloss am Handgepäck ist ein guter Schutz gegen Diebstahl.

Beschriftung

Gepäck geht oft dadurch verloren, weil sich der Gepäckanhänger vom Gepäck gelöst hat. Um Ihr Gepäck in allen Situationen wiederzufinden, sorgen Sie dafür, dass sich Ihr Name, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse auf der Außenseite Ihres Gepäcks und eine Kopie Ihres Reiseplans in Ihrem Gepäck befinden. Gibt es keine andere Möglichkeit, Ihr Gepäck zuzuordnen, muss die Fluggesellschaft es gewaltsam öffnen. Deshalb ist es wichtig, Ihr Gepäck zu beschriften, damit es Ihnen zurückgegeben werden kann.

Wertsachen

Wir empfehlen Ihnen, keine Wertgegenstände im aufgegebenen Gepäck zu transportieren.

Was nicht ins aufgegebene Gepäck gehört

Wir empfehlen Ihnen, alle mobilen Elektronikgeräte in Ihrem Handgepäck zu transportieren. Müssen Sie diese in Ihrem aufgegebenen Gepäck verstauen, achten Sie darauf, dass sie vollständig ausgeschaltet und sich nicht im Ruhe- oder Flugmodus befinden.

Elektronische Zigaretten/Verdampfer, Ersatzakkus und mobile Netzteile (Powerbanks) dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.

Einige Gegenstände wie Gasflaschen, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper, Bleichmittel usw. dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Sind Sie nicht sicher, was Sie mitnehmen dürfen und was nicht, wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft. Gegenstände, die als zu gefährlich für die Beförderung im aufgegebenen Gepäck gelten, werden entfernt und Ihnen möglicherweise nicht zurückgegeben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zu Gefahrengut auf Englisch, Französisch (pdf), Deutsch (pdf), Spanisch (pdf) und Russisch (pdf).